Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für unsere Beratungsdienstleistungen und Geschäftsbeziehungen

Gültig ab: August 2025

Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsleistungen von:

zenie consultingg ch

Seestrasse 103, 8002 Zürich, Schweiz

Telefon: +41 44 475 93 28

E-Mail: [email protected]

Handelsregister: CH-020.3.123.456-7

2. Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen zenie consultingg ch und unseren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Durch die Inanspruchnahme unserer Beratungsleistungen erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen als verbindlich an.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen erbringen.

Leistungsumfang und Beratungsarten

3. Beratungsleistungen

zenie consultingg ch erbringt strategische Unternehmensberatung in folgenden Bereichen:

Nachhaltigkeitsberatung

  • • ESG-Strategieentwicklung
  • • Carbon Footprint Analysen
  • • Kreislaufwirtschaftsmodelle
  • • Nachhaltigkeitsreporting

Workforce Transformation

  • • Organisationsentwicklung
  • • Change Management
  • • Flexible Arbeitsmodelle
  • • Kompetenzentwicklung

Internationale Expansion

  • • Markteintrittsstrategie
  • • Compliance-Beratung
  • • Partnernetzwerke
  • • Kulturelle Adaptation

4. Leistungserbringung

  • • Alle Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach anerkannten fachlichen Standards erbracht
  • • Die Beratung erfolgt auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und Unterlagen
  • • zenie consultingg ch übernimmt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Beratungstätigkeiten
  • • Umsetzungsverantwortung und Implementierung liegen beim Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart

Vertragsschluss und Durchführung

5. Vertragsschluss

Ein Beratungsvertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Minderjährige

Beratungsverträge können nur mit volljährigen Personen oder ordnungsgemäß vertretenen Unternehmen abgeschlossen werden.

6. Projektplanung und Termine

Projektdurchführung

  • • Detaillierte Projektplanung nach Vertragsschluss
  • • Regelmäßige Abstimmungstermine und Statusberichte
  • • Flexible Anpassung bei veränderten Anforderungen
  • • Dokumentation aller Projektergebnisse

Terminverbindlichkeit

  • • Termine sind nach Bestätigung verbindlich
  • • Verschiebungen bis 48h vor Termin kostenfrei
  • • Kurzfristige Absagen können berechnet werden
  • • Force Majeure Ereignisse ausgenommen

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung und stellt insbesondere sicher:

  • • Vollständige und wahrheitsgemäße Informationsbereitstellung
  • • Rechtzeitige Zurverfügungstellung relevanter Dokumente
  • • Benennung qualifizierter Ansprechpartner
  • • Zeitnahe Rückmeldungen und Entscheidungen
  • • Zugang zu erforderlichen Systemen und Bereichen
  • • Einbindung relevanter Stakeholder

Honorare und Zahlungsbedingungen

8. Honorarvereinbarung

Aktuelle Beratungstarife

Nachhaltigkeitsberatung

CHF 1,700 (Paketpreis)

Workforce Transformation

CHF 1,950 (Paketpreis)

Internationale Expansion

CHF 2,250 (Paketpreis)

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Individuelle Honorarvereinbarungen sind möglich und werden schriftlich dokumentiert.

Bei Projektänderungen oder zusätzlichen Leistungen erfolgt eine transparente Kostenabstimmung vor Umsetzung.

9. Zahlungskonditionen

Rechnungsstellung

  • • Rechnungen werden per E-Mail oder Post versandt
  • • Zahlungsziel: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
  • • Bei Paketpreisen: 50% Anzahlung, 50% nach Projektabschluss
  • • Stundenbasierte Abrechnung monatlich im Nachhinein

Zahlungsverzug

  • • Bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen von 5% p.a.
  • • Mahngebühren: CHF 30 je Mahnstufe
  • • Bei Zahlungsverzug: Einstellung der Leistungen möglich
  • • Inkasso- und Gerichtskosten trägt der Schuldner

10. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Vertraulichkeit und Datenschutz

11. Schweigepflicht

zenie consultingg ch verpflichtet sich zur strikten Vertraulichkeit:

  • • Alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse werden streng vertraulich behandelt
  • • Informationen werden nur projektbezogen und im erforderlichen Umfang verwendet
  • • Schweigepflicht gilt auch nach Projektende und Vertragsbeendigung
  • • Alle Mitarbeiter und Subunternehmer unterliegen derselben Vertraulichkeit

12. Datenschutz

GDPR-Compliance

  • • Verarbeitung nach EU-GDPR und Schweizer DSG
  • • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • • Auftragsverarbeitung nach Art. 28 GDPR
  • • Datenschutz-Folgenabschätzung bei Bedarf

Datensicherheit

  • • Verschlüsselte Datenübertragung und -speicherung
  • • Zugriffskontrolle und Berechtigungsmanagement
  • • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Backups
  • • Incident Response und Breach Notification

Haftung und Gewährleistung

13. Haftungsumfang

zenie consultingg ch haftet für Schäden nur in folgenden Fällen:

Unbeschränkte Haftung

  • • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
  • • Schäden an Leben, Körper und Gesundheit
  • • Übernahme einer Garantie oder eines Verschuldens

Beschränkte Haftung

  • • Leichte Fahrlässigkeit: nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • • Höhe begrenzt auf den Auftragswert
  • • Ausschluss von mittelbaren und Folgeschäden

14. Haftungsausschluss

Eine Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, durch nicht ordnungsgemäße Mitwirkung oder durch nicht befolgte Empfehlungen entstehen.

Besondere Ausschlüsse

  • • Entgangener Gewinn und Umsätze
  • • Datenverlust (außer bei grober Fahrlässigkeit)
  • • Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt
  • • Implementierungsrisiken beim Auftraggeber

Vertragsbeendigung und Kündigung

15. Ordentliche Kündigung

Projektverträge

  • • Kündigung mit 4 Wochen Frist zum Monatsende
  • • Vergütung für bereits erbrachte Leistungen
  • • Herausgabe aller Arbeitsergebnisse
  • • Ordnungsgemäße Projektübergabe

Dauerschuldverhältnisse

  • • Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Quartalsende
  • • Schriftform erforderlich
  • • Abwicklung laufender Teilprojekte
  • • Nachbetreuung bis zu 30 Tage

16. Außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist zulässig bei:

  • • Zahlungsverzug über 30 Tage trotz Mahnung
  • • Schwerwiegende Verletzung der Mitwirkungspflichten
  • • Verletzung der Vertraulichkeitsvereinbarung
  • • Insolvenz oder finanzielle Notlage einer Partei
  • • Wesentliche Änderung der Geschäftsgrundlage
  • • Sonstige wichtige Gründe

17. Folgen der Beendigung

Bei Vertragsbeendigung sind alle Leistungen bis zum Beendigungszeitpunkt abzurechnen. Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflichten bestehen fort. Alle Unterlagen und Arbeitsergebnisse sind herauszugeben bzw. zu löschen.

Streitbeilegung und anwendbares Recht

18. Mediation und Schiedsverfahren

Dreistufiges Streitbeilegungsverfahren

1. Direkte Verhandlung

Informelle Lösung zwischen den Parteien innerhalb von 30 Tagen

2. Mediation

Strukturierte Mediation durch neutrale Dritte bei Handelskammer Zürich

3. Gerichtsverfahren

Ordentliche Gerichte in Zürich als letzte Instanz

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Rechtswahl

  • • Schweizer Recht (Schweizerisches Obligationenrecht)
  • • Ausschluss des UN-Kaufrechts
  • • Bei EU-Kunden: Ergänzend EU-Recht soweit zwingend
  • • Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt

Gerichtsstand

  • • Ausschließlicher Gerichtsstand: Zürich, Schweiz
  • • Zuständigkeit: Handelsgericht Zürich
  • • Sprache des Verfahrens: Deutsch
  • • Kosten nach Schweizer Zivilprozessordnung

Schlussbestimmungen

20. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Bei Änderungen informieren wir unsere Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten. Widerspruch ist innerhalb von 2 Wochen möglich.

21. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. August 2025 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen.

Kontakt für rechtliche Fragen

Rechtliche Angelegenheiten

+41 44 475 93 28
Seestrasse 103, 8002 Zürich

Bearbeitungszeiten

  • • Allgemeine Anfragen: 2-3 Werktage
  • • Rechtliche Prüfungen: 5-10 Werktage
  • • Vertragliche Anpassungen: Nach Absprache
  • • Dringende Angelegenheiten: Innerhalb 24h